Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

NATERRA Festival 2026

Veranstalter des NATERRA Festivals ist die:

Naterra GbR
vertreten durch Kevin Burger und Dennis Merkel
Bergatreuter Str. 53
88255 Baienfurt
Deutschland

Telefon: 0176 68592153
E-Mail: info@naterrafestival.de

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Erwerb von Tickets sowie den Aufenthalt auf dem Festivalgelände des NATERRA Festivals.

1. Geltungsbereich

Mit dem Erwerb eines Tickets sowie dem Betreten des Festivalgeländes akzeptieren Besucher:innen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die geltenden Sicherheits-, Einlass- und Verhaltensregelungen des Veranstalters.

2. Ticketkauf und Vertragsschluss

Der Ticketverkauf erfolgt über den offiziellen Ticketanbieter Ticket.io.

Mit Abschluss des Bestellvorgangs entsteht ein verbindlicher Vertrag zwischen Käufer:in und Veranstalter.

Tickets dürfen ausschließlich über offizielle Verkaufsstellen erworben werden.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Ticketbestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3. Personalisierung und Weitergabe von Tickets

Die Tickets sind grundsätzlich nicht personalisiert und dürfen privat weitergegeben werden.

Der gewerbliche oder missbräuchliche Weiterverkauf von Tickets ist untersagt. Tickets dürfen nicht zu deutlich überhöhten Preisen oder zu kommerziellen Zwecken weiterverkauft werden.

Der Veranstalter behält sich vor, Tickets bei Verdacht auf Missbrauch oder gewerblichen Weiterverkauf zu sperren.

4. Rückgabe und Rückerstattung

Eine Rückgabe oder Erstattung von Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Dies gilt ebenfalls bei Krankheit, Verhinderung oder verspäteter Anreise der Besucher:innen.

Der Ticketanbieter kann gegebenenfalls optionale Ticketversicherungen anbieten. Hierfür gelten ausschließlich die Bedingungen des jeweiligen Anbieters.

Im Falle einer vollständigen Absage der Veranstaltung erfolgt die Rückabwicklung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

5. Programmänderungen und höhere Gewalt

Das Festival findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt.

Programmänderungen, insbesondere Änderungen im Line-up, bei Spielzeiten oder Künstlerausfällen, bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückerstattung oder Minderung des Ticketpreises.

Bei Vorliegen behördlicher Anordnungen, amtlicher Wetterwarnungen, höherer Gewalt oder sicherheitsrelevanter Umstände kann die Veranstaltung abgesagt, unterbrochen oder abgebrochen werden.

6. Einlassbestimmungen

Der Zutritt zum Festival ist ausschließlich Personen ab 18 Jahren gestattet.

Einlass mit „Muttizettel“ oder ähnlichen Regelungen ist ausgeschlossen.

Der Veranstalter sowie das eingesetzte Sicherheitspersonal sind berechtigt, Alters- und Identitätskontrollen durchzuführen.

Der Zutritt kann verweigert werden bei:

  • fehlender gültiger Eintrittskarte
  • fehlendem Altersnachweis
  • erkennbarer starker Alkoholisierung
  • aggressivem oder diskriminierendem Verhalten
  • Verstößen gegen diese AGB oder Sicherheitsanweisungen

Es gilt ein One-Way-Einlass. Nach Verlassen des Festivalgeländes besteht kein Anspruch auf erneuten Zutritt.

7. Taschenkontrollen und erlaubte Gegenstände

Am Einlass finden Sicherheits- und Taschenkontrollen statt.

Erlaubt sind Taschen und kleine Rucksäcke bis maximal DIN-A4-Größe zur Mitnahme persönlicher Gegenstände, Medikamente und notwendiger Festivalutensilien.

Der Veranstalter behält sich vor, Gegenstände aus Sicherheitsgründen nicht auf das Gelände zuzulassen.

8. Verbotene Gegenstände

Das Mitführen folgender Gegenstände ist untersagt:

  • Glasflaschen und Glasbehälter
  • Waffen aller Art
  • pyrotechnische Gegenstände
  • illegale Drogen und Betäubungsmittel
  • eigene Speisen und Getränke
    (ausgenommen medizinisch notwendige oder spezielle Ernährungsformen)
  • professionelle Kameraausrüstung ohne Akkreditierung
  • Drohnen ohne ausdrückliche Genehmigung des Veranstalters
  • sonstige gefährliche oder sicherheitsgefährdende Gegenstände

Bei Verstößen kann der Einlass verweigert oder ein sofortiger Ausschluss vom Festival ausgesprochen werden.

9. Foto-, Video- und Tonaufnahmen

Auf dem Festivalgelände werden Foto-, Video- und Tonaufnahmen durch den Veranstalter sowie akkreditierte Partner und Medien erstellt.

Mit Betreten des Festivalgeländes erklären sich Besucher:innen damit einverstanden, dass Bild- und Tonaufnahmen, auf denen sie erkennbar sein können, zu Zwecken der Berichterstattung, Dokumentation sowie Bewerbung des Festivals veröffentlicht werden dürfen.

Private Foto- und Videoaufnahmen für den persönlichen Gebrauch sind grundsätzlich erlaubt.

Kommerzielle Foto-, Film- oder Tonaufnahmen bedürfen einer vorherigen schriftlichen Akkreditierung durch den Veranstalter.

Das Fotografieren oder Filmen bestimmter künstlerischer Installationen, Kunstwerke oder besonders gekennzeichneter Bereiche kann untersagt werden.

10. Verhalten auf dem Festivalgelände

Das NATERRA Festival steht für einen respektvollen, friedlichen und diskriminierungsfreien Umgang miteinander.

Jegliche Form von:

  • Gewalt
  • Belästigung
  • Diskriminierung
  • Hassverhalten
  • menschenfeindlichen Äußerungen
  • sexuellen Übergriffen
  • mutwilliger Umweltverschmutzung

wird nicht toleriert.

Den Anweisungen des Veranstalters, des Sicherheitsdienstes sowie des Personals ist jederzeit Folge zu leisten.

Bei Verstößen kann ein sofortiger Ausschluss vom Festival ohne Anspruch auf Rückerstattung erfolgen.

11. Rauchen und Brandschutz

Rauchen ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet.

Offenes Feuer sowie brandgefährdendes Verhalten sind auf dem gesamten Gelände untersagt.

Aus Sicherheits- und Brandschutzgründen kann bei Verstößen ein Ausschluss vom Festival erfolgen.

12. Shuttle-Service

Shuttle-Tickets sind separat zu erwerben und gelten ausschließlich für die jeweils gebuchte Strecke beziehungsweise Route.

Für Verspätungen, Verkehrsbehinderungen oder Ausfälle des Shuttle-Services übernimmt der Veranstalter keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.

13. Haftung

Der Aufenthalt auf dem Festivalgelände erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.

Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

Für verlorene oder gestohlene Gegenstände, Garderobe, Fahrzeuge oder sonstige Wertsachen wird keine Haftung übernommen.

Die gesetzlichen Haftungsvorschriften bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben unberührt.

14. Hausrecht

Der Veranstalter übt auf dem gesamten Festivalgelände das Hausrecht aus.

Besucher:innen kann der Zutritt verweigert oder ein Hausverbot ausgesprochen werden, wenn:

  • gegen gesetzliche Vorschriften,
  • Sicherheitsbestimmungen,
  • Umwelt- oder Naturschutzauflagen,
  • oder gegen diese AGB verstoßen wird.

15. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der geltenden Datenschutzgesetze.

Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung auf der offiziellen Website des Veranstalters zu entnehmen.

16. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: Mai 2026